Reit-und Fahrverein Rodheim-Bieber und Umgebung e.V.
Reit-und Fahrverein Rodheim-Bieber und Umgebung e.V.

Anlagennutzung

Alle Pferdeliebhaber sind in unserem Verein herzlich willkommen, unsere Anlage zu nutzen. Dabei ist es uns egal, welche Reitweise Du mit Deinem Pferd eingeschalgen hast und welche Ziele Du verfolgst. Wir freuen uns über jeden Anlagennutzer.

 

Als Anlagennutzer musst Du Mitglied in unserem Verein werden und Helferstunden leisten (siehe Mitgliedschaft). Ausgenommen sind hierbei nur Reiter, die mit ihren Privatpferden ausschließlich an vereinsinternen Reitstunden teilnehmen (siehe Anlagennutzungsgebühr weiter unten).

 

Wenn Du unsere Anlage nutzt, solltest Du Dich an unsere normalerweise selbstverständlichen Verhaltensregeln in der Halle und auf dem Reitplatz  (siehe Anlagenordnung weiter unten) und Hallenplan (siehe Hallenplan/ Downloads) halten.

 

Anmelden kannst Du eine Anlagennutzung bei:

 

Dr. Stefanie Glaeser: 0171/6924483

Hallennutzungsgebühr

 

Für Vereinsmitglieder:

 

Anlagennutzung einmalig bis zu max. 4x                                                         5,- €

Anlagennutzung für Reiter, die nur anUnterrichtstunden

teilnehmen (kein Privatlehrer)                                                                           5, - €

 

Anlagennutzung jährlich pro Pferd (01.01 - 31.12.)                                    220,- €

Anlagennutzung jährlich für jedes weitere Pferd (01.01.-31.12.)             180,- €

 

Anlagennutzung halbjährlich pro Pferd

(Zeitraum: 01.04. - 30.09. oder 01.10. - 31. 03.)                                         180,- €

 

Anlagennutzung monatlich pro Pferd                                                             50,- €

 

Für Fremdreiter:

 

Anlagennutzung einmalig bis zu max. 4x                                                       10,- €

Anlagennutzung Reiter, die nur an Unterrichtstunden

teilnehmen (kein Privatlehrer)                                                                         10, - €

 

Verhalten in der Halle/ auf dem Reitplatz

 

Anlagenordnung

 

1. Die Reitanlage kann entsprechend des Hallenplans genutzt werden. Dabei gilt das Reitstunden oder Voltistunden vorrang haben. Machen besondere Veranstaltungen wie Turniere, Lehrgänge usw. es erforderlich, die Reitanlage für den allgemeinen Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird das durch Aushang bekannt gegeben.

 

2. Nach 22.00 Uhr sollte im Interesse der Pferde die Hallen nicht mehr benutzt werden.

 

3. Longieren ist nur zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht gestört wird. Befinden sich mehr als 2 Reiter in der Bahn, müssen alle Reiter dem Longieren zustimmen. Longieren in der großen Halle ist, mit Ausnahme des Unterrichts, nicht erlaubt.

 

4. Vor Betreten und Verlassen der Reitbahn hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen (“Tür frei?” – “Ist frei”).

 

5. Das Auf- und Absitzen erfolgt immer in der Mitte des Zirkels oder auf der Mittellinie.

 

6. Halten und Schritt auf dem Hufschlag ist untersagt, wenn mehr als ein Reiter die Bahn benutzt. Der Hufschlag ist stets für Trab und Galoppreiten freizuhalten; hierbei ist ein Zwischenraum von drei Schritt einzuhalten.

 

7. Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbeigeritten.

 

8. Bei Reiten auf entgegengesetzter Hand ist stets rechts auszuweichen. Reiter auf der rechten Hand weichen entgegenkommenden Reitern aus.

 

9. Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel- und Wechsellinie.

 

10. Springen und Cavalettiarbeit sind nur mit dem Einverständnis der weiteren anwesenden Reiter zulässig. Die Benutzung der Hindernisse (ausgenommen hiervon sind die Turnierhindernisse) steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an ihren Platz zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf. Schäden sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.

 

11. In den Reitstunden ist das Tragen einer splittersicheren Reitkappe für alle Reiter Pflicht.

 

12. Das Laufenlassen von Pferden ist nur in der kleinen Halle bei geschlossenen Türen und unter ständiger Aufsicht erlaubt. Entstehen durch das Freilaufen und Wälzen eines Pferdes Bodenunebenheiten, so sind diese anschließend zu beseitigen.

 

13. Nach Verlassen der Bahn sind die Hufe an der Hallentür auszukratzen und der Vorplatz zu kehren.

 

14. Pferdeäpfel sind aus beiden Hallen zu entfernen. Volle Schubkarren sind auf den Mist zu fahren und auszuleeren.

 

15. Hunde dürfen die Reitbahn nicht betreten und sind auf der kompletten Anlage an der Leine zu führen. Entstandenes Malheur (egal wo) ist vom Hundebesitzer zu entfernen.

 

16. Eltern haften für ihre Kinder, Reiter und Besitzer für ihre Pferde.

 

17. Benutzung der Reitanlage erfolgt auf eigene Gefahr.

Hier findest Du die Hallenordnung auch als PDF.

Kündigung der Anlagennutzung

 

Eine Kündigung der Anlagennutzung ist bis 30. November zum 31. Dezember schriftlich einzureichen. Kündigungen nach dem 30. November können erst zum Folgejahr berücksichtig werden (siehe Satzung/Downloads).

 

Die Kündigung ist zu senden an:

 

Reit-und Fahrverein Rodheim- Bieber e.V.

Stefanie Glaeser

Am Park 4a

35444 Biebertal

Nächster Helfertag:

 

Infos unter Termine 

 

Allgemeines: 

Bei allgemeinen Fragen rund um den Verein wenden Sie sich gerne an
Dr. Jens Glaeser: 

jens.glaeser@rfv-rodheim-bieber.de

 

Reiten:

Informationen für Reit- und Longenstunden nur via EMail

 

info@rfv-rodheim-bieber.de 

 

Voltigieren:

Informationen für Volti bei
Amelie Pausch: 

amelie.pausch@rfv-rodheim-bieber.de

 

Ponystunden:

Informationen für Ponystunden bei

Lea Schendera: 0176/83034976 oder leamaxilm5@gmail.com

  

 

 

Hier findet Ihr uns:

Reit- und Fahrverein Rodheim-Bieber u.U. e.V.

Am Ziegenköppel

35444 Biebertal

 

 

E-Mail: jens.glaeser@rfv-rodheim-bieber.de

Postanschrift

Reit- und Fahrverein Rodheim-Bieber u.U. e.V.

Dr. Jens Glaeser

Am Park 4a

35444 Biebertal

auf Instagram findet Ihr uns unter: ruf_rodheim_bieber

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