Reit-und Fahrverein Rodheim-Bieber und Umgebung e.V.
Reit-und Fahrverein Rodheim-Bieber und Umgebung e.V.

Mitgliedschaft in unserem Verein

Wir freuen uns über Mitglieder in unserem Verein jeden Alters. Bei uns sind nicht nur Erwachsene herzlich willkommen, sondern auch Kinder und Jugendliche,

allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich. 

 

In unseren Verein musst Du eintreten, wenn Du folgende Angebote wahrnehmen möchtest:

  • Unterricht an Reitstunden jeglicher Form
  • Teilnahme an Voltigierstunden
  • als Privatreiter die Halle nutzen (siehe Anlagennutzung)
  • eine Privatpferdebox mieten

 

Eine Mitgliedschaft ist nicht notwendig, wenn Du an folgenden Angeboten teilnehmen möchtest:

  • Ferienspiele
  • Lehrgänge

 

Mit einer Mitgliedschaft in unserem Verein akzeptierst Du die für den Verein geltenden Regelungen, insbesondere der Satzung, und verpflichtest Dich, die mit der Mitgliedschaft – üblicherweise – verbundenen Beitragspflichten zu erfüllen.

Als Mitglied hast Du Mitverwaltungsrechte ( Teilnahme- und Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen) und Vorteilsrechte (Nutzung von Vereinseinrichtungen innerhalb der Nutzungsregeln). Eine genauere Beschreibung könnt Ihr in der Vereinssatzung nachlesen.

 

Hier kannst Du Dir Deinen Mitgliedsantrag einfach als PDF herunterladen, außerdem findest Du hier die Satzung.

Mitglied in einem Verein kann grundsätzlich jedermann werden, allerdings besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme, der Verein kann also bei jedem Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. Auch kann die Satzung nähere Anforderungen an die Mitglieder aufstellen. Wird allerdings jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame Mitgliedschaft entstanden.
Mitglied eines Vereins können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich.
Mitglied in einem Verein kann grundsätzlich jedermann werden, allerdings besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme, der Verein kann also bei jedem Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. Auch kann die Satzung nähere Anforderungen an die Mitglieder aufstellen. Wird allerdings jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame Mitgliedschaft entstanden.
Mitglied eines Vereins können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich.
Mitglied in einem Verein kann grundsätzlich jedermann werden, allerdings besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme, der Verein kann also bei jedem Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. Auch kann die Satzung nähere Anforderungen an die Mitglieder aufstellen. Wird allerdings jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame Mitgliedschaft entstanden.
 
Mitglied eines Vereins können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich. 
Mitglied in einem Verein kann grundsätzlich jedermann werden, allerdings besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme, der Verein kann also bei jedem Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. Auch kann die Satzung nähere Anforderungen an die Mitglieder aufstellen. Wird allerdings jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame Mitgliedschaft entstanden.
 
Mitglied eines Vereins können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich. 
Mitglied in einem Verein kann grundsätzlich jedermann werden, allerdings besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme, der Verein kann also bei jedem Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. Auch kann die Satzung nähere Anforderungen an die Mitglieder aufstellen. Wird allerdings jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame Mitgliedschaft entstanden.
 
Mitglied eines Vereins können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich.

Mitgliedschaftsbeitrag

 

Dein jährlicher Mitgliedschaftsbeitrag beträgt:

  • Erwachsene :                                                     50,- €
  • Kinder- und Jugendliche (<18 Jahren):      30,- €

 

Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich (1. Quartal) von deinem Konto abgebucht.

Helferstundenkonzept für aktive Mitglieder

 

Ein aktives Mitglied ist ein Mitglied, das aktiv als Anlagennutzer, Reiter, Voltigierer oder Fahrer die Reitanlage nutzt.

 

Alle aktiven Vereinsmitglieder müssen Helferstunden leisten:

  • ab dem vollendeten 14. Lebensjahr = 10 Helferstunden/Jahr
  • ab dem vollendeten 18. Lebensjahr = 15 Helferstunden/Jahr

Die Helferstunden können bei den angekündigten Arbeitseinsätzen oder an Turnieren/Veranstaltungen abgeleistet werden (Termine siehe unter Aktivitäten/Aktuelles).  Des Weiteren werden die Arbeitseinsätze durch Aushänge in den Reithallen angekündigt.

 

Zu jedem Arbeitseinatz muss eine Helferkarte mitgebracht und nach jedem Einsatz von einem Vorstandsmitglied abgezeichnet werden. Zum Ende des Jahres (bis spätestens 31. 12) muss die Helferkarte an den Vorstand zurück gegeben werden, da sonst die Helferstunden berechnet werden. Der Verein berechnet 20,- € pro nicht geleisteter Helferstunde. Der aufgelaufenen Betrag wird ca. am Anfang des Folgejahres abgebucht.

Hier kannst Du Dir Deine Karte für die Arbeitseinsätze einfach als PDF herunterladen.

Mitglied in einem Verein kann grundsätzlich jedermann werden, allerdings besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme, der Verein kann also bei jedem Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. Auch kann die Satzung nähere Anforderungen an die Mitglieder aufstellen. Wird allerdings jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame Mitgliedschaft entstanden.
Mitglied eines Vereins können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich.
Mitglied in einem Verein kann grundsätzlich jedermann werden, allerdings besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme, der Verein kann also bei jedem Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. Auch kann die Satzung nähere Anforderungen an die Mitglieder aufstellen. Wird allerdings jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame Mitgliedschaft entstanden.
Mitglied eines Vereins können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich.
Mitglied in einem Verein kann grundsätzlich jedermann werden, allerdings besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme, der Verein kann also bei jedem Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. Auch kann die Satzung nähere Anforderungen an die Mitglieder aufstellen. Wird allerdings jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame Mitgliedschaft entstanden.
 
Mitglied eines Vereins können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich. 
Mitglied in einem Verein kann grundsätzlich jedermann werden, allerdings besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme, der Verein kann also bei jedem Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. Auch kann die Satzung nähere Anforderungen an die Mitglieder aufstellen. Wird allerdings jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame Mitgliedschaft entstanden.
 
Mitglied eines Vereins können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich. 
Mitglied in einem Verein kann grundsätzlich jedermann werden, allerdings besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme, der Verein kann also bei jedem Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. Auch kann die Satzung nähere Anforderungen an die Mitglieder aufstellen. Wird allerdings jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame Mitgliedschaft entstanden.
 
Mitglied eines Vereins können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich.

Kündigung der Mitgliedschaft

 

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist bis 15. November zum 31. Dezember schriftlich einzureichen. Kündigungen nach dem 15. November können erst zum Folgejahr berücksichtig werden (siehe Satzung).

 

Die Kündigung ist zu senden an:

 

Reit-und Fahrverein Rodheim- Bieber e.V.

Stefanie Glaeser

Am Park 4a

35444 Biebertal

Nächster Helfertag:

 

Infos unter Termine 

 

Allgemeines: 

Bei allgemeinen Fragen rund um den Verein wenden Sie sich gerne an
Dr. Jens Glaeser: 

jens.glaeser@rfv-rodheim-bieber.de

 

Reiten:

Informationen für Reit- und Longenstunden nur via EMail

 

info@rfv-rodheim-bieber.de 

 

Voltigieren:

Informationen für Volti bei
Amelie Pausch: 

amelie.pausch@rfv-rodheim-bieber.de

 

Ponystunden:

Informationen für Ponystunden bei

 leamaxilm5@gmail.com

  

 

 

Hier findet Ihr uns:

Reit- und Fahrverein Rodheim-Bieber u.U. e.V.

Am Ziegenköppel

35444 Biebertal

 

 

E-Mail: jens.glaeser@rfv-rodheim-bieber.de

Postanschrift

Reit- und Fahrverein Rodheim-Bieber u.U. e.V.

Dr. Jens Glaeser

Am Park 4a

35444 Biebertal

auf Instagram findet Ihr uns unter: ruf_rodheim_bieber

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