Wir freuen uns über Mitglieder in unserem Verein
jeden Alters. Bei uns sind nicht nur Erwachsene herzlich willkommen, sondern auch Kinder und Jugendliche,
allerdings ist dann stets die Einwilligung
der Eltern erforderlich.
In unseren Verein musst Du eintreten,
wenn Du folgende Angebote wahrnehmen möchtest:
- Unterricht an Reitstunden jeglicher Form
- Teilnahme an Voltigierstunden
- als Privatreiter die Halle nutzen (siehe Anlagennutzung)
- eine Privatpferdebox mieten
Eine Mitgliedschaft ist nicht notwendig, wenn Du
an folgenden Angeboten teilnehmen möchtest:
Mit einer Mitgliedschaft in unserem Verein
akzeptierst Du die für den Verein geltenden Regelungen, insbesondere der Satzung, und verpflichtest Dich, die mit der Mitgliedschaft – üblicherweise – verbundenen
Beitragspflichten zu erfüllen.
Als Mitglied hast Du Mitverwaltungsrechte (
Teilnahme- und Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen) und Vorteilsrechte (Nutzung von Vereinseinrichtungen innerhalb der Nutzungsregeln). Eine genauere Beschreibung könnt Ihr in der Vereinssatzung
nachlesen.
Hier kannst Du Dir Deinen Mitgliedsantrag einfach als PDF herunterladen, außerdem findest Du hier die Satzung.
Mitglied in einem Verein kann grundsätzlich jedermann werden, allerdings besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme, der Verein kann also bei jedem
Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. Auch kann die Satzung nähere Anforderungen an die
Mitglieder aufstellen. Wird allerdings jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame
Mitgliedschaft entstanden.
Mitglied eines Vereins können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich.
Mitglied in einem Verein kann grundsätzlich jedermann werden, allerdings besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme, der Verein kann also bei jedem
Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. Auch kann die Satzung nähere Anforderungen an die
Mitglieder aufstellen. Wird allerdings jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame
Mitgliedschaft entstanden.
Mitglied eines Vereins können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich.
Mitglied in einem Verein kann grundsätzlich jedermann werden, allerdings besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme, der Verein kann also bei jedem
Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. Auch kann die Satzung nähere Anforderungen an die
Mitglieder aufstellen. Wird allerdings jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame
Mitgliedschaft entstanden.
Mitglied eines Vereins können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich.
Mitglied in einem Verein kann grundsätzlich jedermann werden, allerdings besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme, der Verein kann also bei jedem
Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. Auch kann die Satzung nähere Anforderungen an die
Mitglieder aufstellen. Wird allerdings jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame
Mitgliedschaft entstanden.
Mitglied eines Vereins können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich.
Mitglied in einem Verein kann grundsätzlich jedermann werden, allerdings besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme, der Verein kann also bei jedem
Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. Auch kann die Satzung nähere Anforderungen an die
Mitglieder aufstellen. Wird allerdings jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame
Mitgliedschaft entstanden.
Mitglied eines Vereins können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich.
Mitgliedschaftsbeitrag
Dein jährlicher Mitgliedschaftsbeitrag beträgt:
- Erwachsene :
50,- €
- Kinder- und Jugendliche (<18 Jahren): 30,- €
Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich (1. Quartal) von deinem Konto abgebucht.
Helferstundenkonzept für aktive Mitglieder
Ein aktives Mitglied ist ein Mitglied, das aktiv als Anlagennutzer, Reiter, Voltigierer oder Fahrer die Reitanlage nutzt.
Alle aktiven Vereinsmitglieder müssen Helferstunden leisten:
- ab dem vollendeten 14. Lebensjahr = 10 Helferstunden/Jahr
- ab dem vollendeten 18. Lebensjahr = 15 Helferstunden/Jahr
Die Helferstunden können bei den angekündigten Arbeitseinsätzen oder an Turnieren/Veranstaltungen abgeleistet werden (Termine siehe unter Aktivitäten/Aktuelles).
Des Weiteren werden die Arbeitseinsätze durch Aushänge in den Reithallen angekündigt.
Zu jedem Arbeitseinatz muss eine Helferkarte mitgebracht und nach jedem Einsatz von einem Vorstandsmitglied abgezeichnet werden. Zum Ende des Jahres (bis spätestens
31. 12) muss die Helferkarte an den Vorstand zurück gegeben werden, da sonst die Helferstunden berechnet werden. Der Verein berechnet 20,- € pro nicht geleisteter Helferstunde. Der aufgelaufenen
Betrag wird ca. am Anfang des Folgejahres abgebucht.
Hier kannst Du Dir Deine Karte für die Arbeitseinsätze einfach als PDF herunterladen.
Mitglied in einem Verein kann grundsätzlich jedermann werden, allerdings besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme, der Verein kann also bei jedem
Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. Auch kann die Satzung nähere Anforderungen an die
Mitglieder aufstellen. Wird allerdings jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame
Mitgliedschaft entstanden.
Mitglied eines Vereins können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich.
Mitglied in einem Verein kann grundsätzlich jedermann werden, allerdings besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme, der Verein kann also bei jedem
Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. Auch kann die Satzung nähere Anforderungen an die
Mitglieder aufstellen. Wird allerdings jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame
Mitgliedschaft entstanden.
Mitglied eines Vereins können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich.
Mitglied in einem Verein kann grundsätzlich jedermann werden, allerdings besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme, der Verein kann also bei jedem
Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. Auch kann die Satzung nähere Anforderungen an die
Mitglieder aufstellen. Wird allerdings jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame
Mitgliedschaft entstanden.
Mitglied eines Vereins können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich.
Mitglied in einem Verein kann grundsätzlich jedermann werden, allerdings besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme, der Verein kann also bei jedem
Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. Auch kann die Satzung nähere Anforderungen an die
Mitglieder aufstellen. Wird allerdings jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame
Mitgliedschaft entstanden.
Mitglied eines Vereins können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich.
Mitglied in einem Verein kann grundsätzlich jedermann werden, allerdings besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme, der Verein kann also bei jedem
Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. Auch kann die Satzung nähere Anforderungen an die
Mitglieder aufstellen. Wird allerdings jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame
Mitgliedschaft entstanden.
Mitglied eines Vereins können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, allerdings ist dann stets die Einwilligung der Eltern erforderlich.
Kündigung der Mitgliedschaft
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist bis 15. November zum 31. Dezember schriftlich einzureichen. Kündigungen nach dem 15. November können erst zum Folgejahr berücksichtig werden (siehe
Satzung).
Die Kündigung ist zu senden an:
Reit-und Fahrverein Rodheim- Bieber e.V.
Stefanie Glaeser
Am Park 4a
35444 Biebertal